Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Freizeiten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Taucha-Dewitz-Sehlis
I. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV) der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Taucha-Dewitz-Sehlis, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der auf unserer Internetseite genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich über das Kontaktformular erfolgen. Der Vertrag zustande, wenn Sie die Anmeldebestätigung erhalten und uns diese unterzeichnet zurückgeschickt (auch digital) haben.
II. Rücktritt, Zahlung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen wir nicht der Reisepreissicherung. Der Freizeitbetrag ist zwei Wochen vor Freizeitbeginn fällig. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Freizeitbestätigung. Bei Rücktritt nach einem zustande gekommenem Reisevertrag betragen die Ausfallgebühren 20% des Teilnehmerbeitrages, ab 40 Tage vor Abreise 50% und ab 14 Tage vor Abreise 80%.
III. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite der Kirchgemeinde und der Freizeitbestätigung. Geringfügige Änderungen sind möglich. Für Fremdleistungen haftet der FV nicht.
IV. Höhere Gewalt
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge von nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt § 651 j BGB) kündigen. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis, abzüglich erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen, erstatten. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
V. Reiseabsage
Der FV kann bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der FV ist verpflichtet, die Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage zu unterrichten.
VI. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
Für Teilnehmer besteht eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der FV übernimmt keine Haftung für Krankheit, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Verlust von Geldbeträgen infolge eigenwilligen Verhaltens des Teilnehmers. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich an die Freizeitregeln und an bestehende Gesetze halten. Teilnehmer, die sich nicht daran halten, sich und andere oder die Freizeit insgesamt gefährden, ernsthaft stören oder sich der Freizeitleitung widersetzen, können von der Freizeitleitung auf Kosten und Verantwortung der Eltern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.
VII. Allgemeine Haftungsbedingungen
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ergeben. Wir haften nicht bei Schäden, die infolge von Krankheit oder Tod von Leitungspersonen entstehen. Schäden, infolge von höherer Gewalt Schäden, die sich Teilnehmer/innen untereinander und dritten zufügen Schäden, die ihre Hauptursache im eigenmächtigen Verhalten des Teilnehmers haben.